§ 1 Name
• Die Gruppe führt den Namen „Prostatakrebs Selbsthilfe 'Griese Gegend'“.
• Der Sitz der Gruppe orientiert sich an der Person des jeweiligen Gruppenleiters.
• Die Gruppe ist Mitglied im Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. *
• Geschäftsjahr der Gruppe ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck der Gruppe
• Ziel und Zweck der Gruppe ist die Förderung der gesundheitlichen und krankheitsbezogenen Interessen von Männern, die an der Prostata, vornehmlich an Prostatakrebs, erkrankt sind und deren Angehörigen.
• Zielvorstellungen sollen sein:
- Förderung des Erfahrungsaustausches der Gruppenmitglieder untereinander durch regelmäßige Treffen und gemeinsame Unternehmungen.
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung.
- Durchführung von Bildungsveranstaltungen für die von der Krankheit Betroffene
- Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Vorsorge.
- Vertretung der sozialpolitischen Interessen der von Prostata-Erkrankung betroffenen Männer bei Politik und Verwaltung.
- Förderung und Unterstützung der Ursachenforschung zur Entstehung von Prostata-Karzinomen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
• Die Gruppe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
• Es darf keine Person1 durch Ausgaben, die dem Zweck der Gruppe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
• Mitglieder können alle betroffenen Personen werden, die sich für die Verwirklichung des Gruppenzweckes gemäß § 2 einsetzen wollen.
• Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.
• Zum Erwerb der Mitgliedschaft reicht die Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung.
Damit erkennt das Mitglied die Satzung an.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
• Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
• Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit formlos und schriftlich gegenüber einer Leitungsperson erklärt werden.
• Der Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig bei einem Verhalten, das die Gruppe schädigt. Über den Ausschluss entscheidet das Leitungsteam zusammen mit drei weiteren Mitgliedern. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
§ 7 Organe der Gruppe
Organe der Gruppe sind :
• die Mitgliederversammlung und
• der Gruppenleiter und sein Vertreter; gemeinsam ergeben sie das Leitungsteam.
§ 8 Mitgliederversammlung
• Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gruppe.
• Das jeweils erste Gruppentreffen im Kalenderjahr gilt als Mitgliederversammlung.
• Der Gruppenleiter beruft die eingetragenen Mitglieder schriftlich ein.
• Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Gruppeninteresse dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 30 % der Gruppenmitglieder mit schriftlicher Begründung beim Leitungsteam beantragt wird.
• Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beantragen, dass die Tagesordnung um weitere Angelegenheiten ergänzt wird. Über die Zulassung von Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst auf der Mitgliederversammlung selbst gestellt werden, hat die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
• Als oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich in dieser Satzung dem Leitungsteam zugewiesen sind. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
• Wahl des Leitungsteams für die Dauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl des Gruppenleiters und seines Stellvertreters ist möglich.
• Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr
• Satzungsänderungen
• Beschlussfassung über die Auflösung der Gruppe
• Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
• Jedes anwesende und ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist nicht möglich.
• Im allgemeinen werden Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst; Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.
§ 9 Leitungsteam (Vorstand)
• Der Leitungsteam besteht aus zwei Mitgliedern: dem Gruppenleiter und seinem Stellvertreter.
• Der Leitungsteam ist ehrenamtlich tätig.
• Dem Leitungsteam obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Gruppenbeschlüsse.
• Der Leitungsteam bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen, Protokolle
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis-Protokoll auszufertigen.
§ 11 Auflösung der Gruppe
• Die Auflösung der Gruppe kann in einer dazu besonders einberufenen Mitgliederversammlung von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.
• Bei der Auflösung der Gruppe oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den „Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V., [z.Zt. mit Sitz in 30989 Gehrden, Alte Str. 4]“ der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung (Grundlage) wurde in der Gründungsversammlung der Gruppe am 13.01.2015 beschlossen
Mit Wirkung vom 1.1.2020 besteht keine Verbindung mehr zum BPS damit ist diese Gruppe ein freies Angebot, dass sich durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen (in Mecklenburg-Vorpommern) unterstützen lässt. Die gesamten Finanzierungswege werden über die KISS in Schwerin abgewickelt.
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