WIR

 

Gruppenregeln - Satzung - ZEIT und ORT - Termine -
Besinnung -

 
 

    • Wir sind keine Ärzte, sondern Betroffene wie Sie.

    • Wir führen auch keine medizinische Beratung durch,
      dazu sind wir weder ausgebildet noch befugt.

    • Was Sie von uns erwarten können, sind lediglich Informationen
      und Einschätzungen, die wir aus eigener Erfahrung oder aufgrund
      des Austausches mit anderen Betroffenen gewonnen haben.

    • Für besonders fachliche Fragen laden wir uns neben Urologen
      auch andere Experten für die entsprechenden Themen ein.

    • Bei unseren Treffen muss keiner über seine Krankheit reden,
      doch jeder, der es möchte, kann es. Er kann aber auch einfach
      nur zuhören, Informationen und vielleicht auch ein wenig Mut
      für die Bewältigung der eigenen Erkrankung tanken.

    • Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, Männer auf die Notwendigkeit
      der eigenen Vorsorge aufmerksam zu machen,
      die Öffentlichkeit und Betroffene zu informieren.

    • Diese Selbsthilfegruppe ist selbst initiiert und organisiert
      und nicht von Ärztinnen / Ärzten oder
      anderen Fachleuten verordnet und auch nicht angeleitet.
    • Die Teilnahme erfolgt aus eigenem Antrieb
      und nicht, weil zum Beispiel ein Richter die Teilnahme angeordnet hat.
    • Man kann sich jederzeit entscheiden, die Gruppe wieder zu verlassen.
    • Die Teilnahme ist kostenfrei.
    • Für alles, was in der Gruppe besprochen wird, gilt,
      dass es nicht außerhalb der Gruppe weitererzählt wird.
    • Diese Gruppe entscheidet für sich selbst,
      wie sie und mit welchen Arbeitsformen ihre Ziele verfolgen möchte.
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gegründet 2015

 

  

  

 


Adresse

 
 
 
 
 
 
 

Gruppenregeln - Satzung - ZEIT und ORT - Termine -
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Ort und Zeit

19260 Vellahn
Am Kirchberg 9

  (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
der Ort liegt an der B5,
zwischen Ludwigslust/Hagenow und Boizenburg

           

 
     
 

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§ 1 Name

  • Die Gruppe führt den Namen „Prostatakrebs Selbsthilfe 'Griese Gegend'“.

  • Der Sitz der Gruppe orientiert sich an der Person des jeweiligen Gruppenleiters.

  • Geschäftsjahr der Gruppe ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck der Gruppe

  • Ziel und Zweck der Gruppe ist die Förderung der gesundheitlichen und krankheitsbezogenen Interessen von Männern, die an der Prostata, vornehmlich an Prostatakrebs, erkrankt sind und deren Angehörigen.

  • Zielvorstellungen sollen sein:

    • Förderung des Erfahrungsaustausches der Gruppenmitglieder untereinander durch regelmäßige Treffen und gemeinsame Unternehmungen.

    • Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung.

    • Durchführung von Bildungsveranstaltungen für die von der Krankheit Betroffenen

    • Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Vorsorge.

    • Vertretung der sozialpolitischen Interessen der von Prostata-Erkrankung betroffenen Männer bei Politik und Verwaltung.

    • Förderung und Unterstützung der Ursachenforschung zur Entstehung von Prostata-Karzinomen.


§ 3 Gemeinnützigkeit

  • Die Gruppe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

  •  Die Gruppe verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.

  • Mittel der Gruppe dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Alle Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln, die der Gruppe zur Verfügung stehen.

  • Es darf keine Person* durch Ausgaben, die dem Zweck der Gruppe fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    * = z.B. Referenten


§ 4 Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder können alle betroffenen Personen werden, die sich für die Verwirklichung des Gruppenzweckes gemäß § 2 einsetzen wollen.

  • Außerordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Gruppenzweck ideell oder finanziell fördern unterstützen will.

  • Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.

  • Zum Erwerb der Mitgliedschaft reicht die Teilnahme an einer Gruppenveranstaltung und der dabei erfolgte persönliche Eintrag in die Liste der Anwesenden aus. Damit erkennt das Mitglied die Satzung an.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  • Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit formlos und schriftlich gegenüber einer Leitungsperson erklärt werden.

  • Der Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig bei einem Verhalten, das die Gruppe schädigt. Über den Ausschluss entscheidet das Leitungsteam zusammen mit drei weiteren ordentlichen Mitgliedern. Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch einlegen, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.


§ 7 Organe der Gruppe

Organe der Gruppe sind :

  • die Mitgliederversammlung und

  • der Gruppenleiter und sein Vertreter; gemeinsam ergeben sie das Leitungsteam.


§ 8 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gruppe.

  • Das jeweils erste Gruppentreffen im Kalenderjahr gilt als Mitgliederversammlung.

  • Der Gruppenleiter beruft die eingetragenen Mitglieder schriftlich ein.

  • Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Gruppeninteresse dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 30 % der Gruppenmitglieder mit schriftlicher Begründung beim Leitungsteam beantragt wird.

  • Jedes Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beantragen, dass die Tagesordnung um weitere Angelegenheiten ergänzt wird. Über die Zulassung von Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst auf der Mitgliederversammlung selbst gestellt werden, hat die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.

  • Als oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich in dieser Satzung dem Leitungsteam zugewiesen sind. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl des Leitungsteams für die Dauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl des Gruppenleiters und seines Stellvertreters ist möglich.

  • Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr

  • Satzungsänderungen

  • Beschlussfassung über die Auflösung der Gruppe

  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

  • Jedes anwesende und ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Eine Stimmenübertragung ist nicht möglich.

  • Im allgemeinen werden Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst; Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.



§ 9 Leitungsteam (Vorstand)

  • Der Leitungsteam besteht aus zwei Mitgliedern: dem Gruppenleiter und seinem Stellvertreter.

  • Der Leitungsteam ist ehrenamtlich tätig.

  • Dem Leitungsteam obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Gruppenbeschlüsse.

  • Der Leitungsteam bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.


§ 10 Beurkundung von Beschlüssen, Protokolle

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis-Protokoll auszufertigen.


§ 11 Auflösung der Gruppe

  • Die Auflösung der Gruppe kann in einer dazu besonders einberufenen Mitgliederversammlung von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung der Gruppe am 13.01.2015 beschlossen und wird umgehend in der Internetseite http://prostata.schaaletreff.de/index.htm  veröffentlicht.

Vellahn, den 13.Januar 2015
Die Gründungsmitglieder
(Unterschriften)

           

 
 

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Besinnung

Zu Beginn eines jeden Treffens steht eine kleine nachdenkliche Geschichte aus dem Weisheitsschatz der Welt; und in allen Geschichten steckt eine Spur Lächeln. Das lädt ein, die Welt ein wenig vor der Tür des Raumes zu belassen und zu sich selbst zu kommen, - Hier eine kleine Auswahl der bereits vorgelesenen Texte.