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Wir sind keine Ärzte, sondern
Betroffene wie Sie.
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Wir führen auch keine
medizinische Beratung durch,
dazu sind wir weder ausgebildet
noch befugt.
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Was Sie von uns erwarten können,
sind lediglich Informationen
und Einschätzungen, die wir aus
eigener Erfahrung oder aufgrund
des Austausches mit anderen
Betroffenen gewonnen haben.
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Für besonders fachliche Fragen
laden wir uns neben Urologen
auch andere Experten für die entsprechenden
Themen ein.
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Bei unseren Treffen muss keiner
über seine Krankheit reden,
doch jeder, der es möchte, kann es. Er
kann aber auch einfach
nur zuhören, Informationen und vielleicht
auch ein wenig Mut
für die Bewältigung der eigenen Erkrankung
tanken.
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Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, Männer auf die Notwendigkeit
der eigenen Vorsorge aufmerksam zu
machen,
die Öffentlichkeit und Betroffene zu informieren.
- Diese Selbsthilfegruppe ist selbst initiiert und organisiert
und nicht von Ärztinnen / Ärzten oder
anderen Fachleuten verordnet und auch nicht angeleitet.
- Die Teilnahme erfolgt aus eigenem Antrieb
und nicht, weil zum Beispiel ein Richter die Teilnahme angeordnet hat.
- Man kann sich jederzeit entscheiden, die Gruppe wieder zu verlassen.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Für alles, was in der Gruppe besprochen wird, gilt,
dass es nicht außerhalb der Gruppe weitererzählt wird.
- Diese Gruppe entscheidet für sich selbst,
wie sie und mit welchen Arbeitsformen ihre Ziele verfolgen möchte.
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gegründet 2015
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§
1 Name
§
2 Zweck der Gruppe
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Ziel
und Zweck der Gruppe ist die Förderung der gesundheitlichen und
krankheitsbezogenen Interessen von Männern, die an der Prostata,
vornehmlich an Prostatakrebs, erkrankt sind und deren Angehörigen.
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Zielvorstellungen
sollen sein:
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Förderung
des Erfahrungsaustausches der Gruppenmitglieder untereinander durch
regelmäßige Treffen und gemeinsame Unternehmungen.
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Zusammenarbeit
mit anderen Vereinigungen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung.
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Durchführung
von Bildungsveranstaltungen für die von der Krankheit Betroffenen
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Aufklärung
und Information der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der
Vorsorge.
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Vertretung
der sozialpolitischen Interessen der von Prostata-Erkrankung
betroffenen Männer bei Politik und Verwaltung.
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Förderung
und Unterstützung der Ursachenforschung zur Entstehung von
Prostata-Karzinomen.
§
3 Gemeinnützigkeit
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Die
Gruppe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke.
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Die Gruppe verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel
der Gruppe dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
werden. Alle Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln,
die der Gruppe zur Verfügung stehen.
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Es
darf keine Person*
durch Ausgaben, die dem Zweck der Gruppe fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
* = z.B. Referenten
§
4 Mitgliedschaft
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Ordentliche
Mitglieder können alle betroffenen Personen werden, die sich für
die Verwirklichung des Gruppenzweckes gemäß § 2 einsetzen wollen.
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Außerordentliches
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die
den Gruppenzweck ideell oder finanziell fördern unterstützen will.
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Stimmberechtigt
sind nur ordentliche Mitglieder.
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Zum
Erwerb der Mitgliedschaft reicht die Teilnahme an einer
Gruppenveranstaltung und der dabei erfolgte persönliche Eintrag in
die Liste der Anwesenden aus. Damit erkennt das Mitglied die Satzung
an.
§
5 Beendigung der Mitgliedschaft
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Die
Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
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Der
freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit formlos und
schriftlich gegenüber einer Leitungsperson erklärt werden.
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Der
Ausschluss eines Mitgliedes ist zulässig bei einem Verhalten, das
die Gruppe schädigt. Über den Ausschluss entscheidet das
Leitungsteam zusammen mit drei weiteren ordentlichen Mitgliedern.
Gegen den Ausschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb einer
Frist von vier Wochen Einspruch einlegen, über den die nächste
Mitgliederversammlung entscheidet.
§
6 Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge
werden nicht erhoben.
§
7 Organe der Gruppe
Organe
der Gruppe sind :
§
8 Mitgliederversammlung
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Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gruppe.
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Das
jeweils erste Gruppentreffen im Kalenderjahr gilt als
Mitgliederversammlung.
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Der
Gruppenleiter beruft die eingetragenen Mitglieder schriftlich ein.
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Eine
außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das
Gruppeninteresse dies erfordert oder wenn die Einberufung von
mindestens 30 % der Gruppenmitglieder mit schriftlicher Begründung
beim Leitungsteam beantragt wird.
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Jedes
Mitglied kann bis spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich beantragen, dass die Tagesordnung
um weitere Angelegenheiten ergänzt wird. Über die Zulassung von
Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst auf der
Mitgliederversammlung selbst gestellt werden, hat die
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
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Als
oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung grundsätzlich für
alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich in dieser Satzung
dem Leitungsteam zugewiesen sind. Ihr obliegen insbesondere folgende
Aufgaben:
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Wahl
des Leitungsteams für die Dauer von zwei Jahren. Die Wiederwahl des
Gruppenleiters und seines Stellvertreters ist möglich.
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Entgegennahme
des Jahresberichtes und der Jahresrechnung über das abgelaufene
Geschäftsjahr
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Satzungsänderungen
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Beschlussfassung
über die Auflösung der Gruppe
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Jede
ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig
von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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Jedes
anwesende und ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Eine
Stimmenübertragung ist nicht möglich.
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Im
allgemeinen werden Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst;
Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.
§
9 Leitungsteam (Vorstand)
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Der
Leitungsteam besteht aus zwei Mitgliedern: dem Gruppenleiter und
seinem Stellvertreter.
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Der
Leitungsteam ist ehrenamtlich tätig.
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Dem
Leitungsteam obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der
Gruppenbeschlüsse.
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Der
Leitungsteam bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
§
10 Beurkundung von Beschlüssen, Protokolle
Über
jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis-Protokoll auszufertigen.
§
11 Auflösung der Gruppe
Diese
Satzung wurde in der Gründungsversammlung der Gruppe am 13.01.2015
beschlossen und wird umgehend in der Internetseite
http://prostata.schaaletreff.de/index.htm veröffentlicht.
Vellahn, den 13.Januar 2015
Die Gründungsmitglieder
(Unterschriften)
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